Rundschreiben 08 | 22
24.2.2022
- Mindestlohn-Beschluss der Bundesregierung: "Zutiefst schädliche Zäsur für die Tarifautonomie in Deutschland"
- Der Start des obligatorischen Abrufs der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) durch die Arbeitgeber wird vom 1. Juli 2022 auf den 1. Januar 2023 verschoben